Forderungseinzug

Forderungseinzug führt zu mehr Liquidität. Jetzt handeln.
Forderungseinzug
Was tun bei offenen Rechnungen?

Sie haben Ihre Leistung einwandfrei erbracht und für den Auftrag vielleicht schon Geld ausgegeben?

Nun lässt sich Ihr Kunde Zeit und Sie wissen bald nicht mehr, wie Sie Ihre eigenen Rechnungen bezahlen sollen?

Ihre bisherigen Bemühungen waren nicht immer erfolgreich,- vor allen Dingen hat Sie das
einen Haufen Zeit und Geld gekostet.

Häufigste Fehler

  • Immer wieder dem Kunden nachgeben und entgegenkommen.
  • Das Mahnwesen unüberwacht laufen lassen.
  • Zu lange warten.
Lassen Sie Ihre Forderungen ganz entspannt durch hierauf spezialisierte Rechtsanwälte einziehen. Anwälte, welche bundesweit mit Detekteien und Online-Auskunfteien zusammen arbeiten und die Tricks und Schliche der Schuldner kennen. Bei unstrittigen Forderungen kostet Sie dies in der Regel keinen Cent, da die Kosten vom Schuldner zu tragen sind!

Und so einfach geht es:
Sie setzen sich mit unseren Vertragspartnern, der Kanzlei BORTH Rechtsanwälte in Erfurt in Verbindung. Diese Kanzlei hat über 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und arbeitet bundesweit mit Detekteien und sonstigen Spezialisten zusammen. 

Dabei verwenden Sie ganz einfach dieses Formular. Die Anwälte kümmern sich darum, dass Sie Ihr Geld bekommen und sorgen gleichzeitig auch dafür, dass der Schuldner auch die Zinsen und Anwaltskosten bezahlt werden.

Die Rechtsanwälte schicken Ihnen keine Vorschuss-Honorar-Rechnung, sondern schauen, dass Ihr Kunde auch die Anwaltskosten bezahlt. So können Sie sicher sein, dass die Anwälte entsprechenden Elan hinter ihre Aktivitäten setzen.

Wichtige Tipps

  • Sie brauchen nicht 3x zu mahnen.
  • Nicht mit dubiosen Geldeintreibern einlassen.(Strafrecht)
  • Am Besten Forderungseinzug direkt durch hierauf spezialisierte Rechtsanwälte.
Sie haben eine allgemeine Frage zu diesem Thema? (es entstehen Ihnen keine Kosten)  
     
 
Info: Nach deutschem Recht dürfen Anwälte keine kostenlose Rechtsberatung durchführen.
Eine Beantwortung von Fragen allgemeiner Art ist aber durchaus zulässig.